geschätzte Zahl
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ca. 1.000 unbeschulte Kinder |
Rechtslage | Die Schulpflicht ist in
Deutschland anders als in vielen anderen Ländern keine
Bildungs- oder Unterrichtspflicht, sondern eine
"Schulbesuchspflicht". Sie wird durch Gesetze der einzelnen
Bundesländer (s.u.) geregelt. Im Grundgesetz ist lediglich
verankert, dass das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht
des Staates steht (Art. 7). |
Einschränkung der Grundrechte |
Bundesverfassungsgericht,
Urteil vom 5.9.1986 - 1 BvR 794/86: "Die allgemeines Schulpflicht und die sich daraus ergebenden weiteren Pflichten beschränken in zulässiger Weise das in Art. 6 II 1 GG gewährleistete elterliche Bestimmungsrecht über die Erziehung des Kindes." (Art. 6, Abs. 2, Satz 1 des Grundgesetzes lautet: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.") |
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